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OLG Düsseldorf, 28.12.1989 - 3 Ws 966/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 248
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 15.03.1994 - 2 Ws 64/94 Anm. Klawitter; OLG Karlsruhe NStZ 83, 41; OLG Koblenz NStZ 88, 327 (aufgegeben durch NStZ 90, 102); OLG Düsseldorf NStZ 90, 248 und StV 90, 309; OLG Zweibrücken StV 91, 219 m. abl.
In Hinblick hierauf kann auch nicht dem OLG Karlsruhe (NStZ 83, 41) und dem OLG Düsseldorf (NStZ 90, 248; dem folgend: StV 90, 310) darin beigepflichtet werden, daß im Falle der Außervollzugsetzung des Haftbefehls der Beschuldigte "lediglich durch die Auflagen" beschwert sei.
Gegen die Vergleichbarkeit der Rechtsprechung zu § 304 StPO mit den zu § 310 StPO zu entscheidenden Fällen läßt sich auch nicht einwenden, daß es bei § 304 Abs. 4 StPO nur um einen - ansonsten nicht eröffneten - Instanzenzug gehe, während die weitere Beschwerde einen zusätzlichen zweiten Instanzenzug betreffe (so allerdings OLG Düsseldorf NStZ 90, 248).
- OLG Düsseldorf, 23.10.1992 - 4 Ws 361/92 Der 3. Strafsenat des OLG Düsseldorf hat zuletzt in seinem Beschluß v. 28.12.1989 (abgedruckt in NStZ 1990, 248) ausgeführt, daß die Verhaftung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen darstelle.